Einigung bei Rettungsdienstgebühren: Krankenkassen tragen vereinbarte Kosten


Die Stadt Herzogenrath und die Krankenkassenverbände haben eine Einigung über die Rettungsdienstgebühren für die Jahre 2026 und 2027 erzielt. Damit ist der Streit über die Abrechnung sogenannter Fehlfahrten beigelegt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Es werden grundsätzlich keine Gebührenbescheide mit Zahlungsaufforderungen an gesetzlich Krankenversicherte versendet. Die vereinbarten Kosten werden im Rahmen der Einigung von den Krankenkassen getragen.

Hintergrund waren unterschiedliche Auffassungen zu den Rettungsdienstgebühren. Während die Stadt Herzogenrath die Kosten für Rettungsdiensteinsätze auf Grundlage ihrer Kalkulation ermittelte, hatten die Krankenkassen zunächst lediglich einen deutlich niedrigeren Festbetrag anerkannt. Eine Einigung konnte zunächst nicht erzielt werden. Die Stadt erwog deshalb zwischenzeitlich, Gebührenbescheide direkt an die Betroffenen zu versenden.

In weiteren Gesprächen und unter Einbeziehung externer Beratung gelang es schließlich, eine gemeinsame Grundlage für die Gebührenberechnung zu finden. Dabei wurden die Kosten der vergangenen Jahre neu bewertet. Auch die kalkulierten Einsatzzahlen wurden angepasst. Die überarbeitete Kalkulation wurde von den Krankenkassenverbänden mitgetragen.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat nun eine Novelle der Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen. Das erforderliche Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Nordrhein wurde bereits Anfang Oktober erteilt. Mit der Einigung besteht nun Planungssicherheit für die Stadt und die Kostenträger. Zugleich entfällt die zunächst erwogene direkte Abrechnung mit den Bürgerinnen und Bürgern.