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Wahl Kinderbürgermeister*in

bei der Stadt Herzogenrath

Auch 2025 wird es wieder einen oder eine Kinderbürgermeister*in in Herzogenrath geben. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren können diese Aufgabe ab 1. November für ein Jahr übernehmen. Als Kinderbürgermeister*in vertreten sie die Interessen aller Kinder in Herzogenrath und sind für diese Bevölkerungsgruppe ein wichtiges Sprachrohr. Zudem begleiten sie den Bürgermeister der Stadt auf Terminen und können politisch aktiv werden.

Die Wahl selbst findet zwischen dem 27. und 31. Oktober 2025 statt, wobei mehrere Jugendzentren und städtische Einrichtungen als Wahllokale dienen. Gewählt wird der oder die Kinderbürgermeister*in von Gleichaltrigen (Mindestalter 10 Jahre, Höchstalter 15 Jahre), die in Herzogenrath gemeldet sind. Sie erhalten auch eine offizielle Wahlbenachrichtigung von der Stadt.

Wer Interesse hat, diese Aufgabe zu übernehmen, kann sich bis zum 28. September melden und über dieses Formular mit persönlichem Steckbrief und der Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten die Kandidatur beantragen. Das Formular muss bis zum 28. September an das Team Jugendarbeit der Stadt zurückgeschickt werden. Die Kandidatur wird dann gemeinsam ausgearbeitet und bis zur Wahlwoche über die städtischen Kanäle veröffentlicht.

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Für die Position ist das Einverständnis und die Unterstützung der Eltern eine wichtige Voraussetzung: Für die Bewerbung als Kinderbürgermeister*in und für die spätere Übernahme der Aufgaben wird das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten benötigt. Darüber hinaus ist die aufsichtsrechtliche Begleitung des gewählten Kinderbürgermeisters oder der gewählten Kinderbürgermeisterin durch die Personensorgeberechtigten erforderlich. Zusätzlich ist ein schriftliches Einverständnis zur Nutzung von Bildern und Videoaufnahmen im Internet und in den sozialen Medien vonnöten.

Die schulischen Belange des oder der Kinderbürgermeister*in haben stets Vorrang und die mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten sollen überschaubar bleiben. Der oder die Kinderbürgermeister*in trifft sich regelmäßig mit dem Bürgermeister der Stadt, kann eigene Texte verfassen und auch selbst entscheiden, welche Themen und Belange von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus der Stadtpolitik gestellt werden sollten. Unterstützt wird man hierfür durch das Bürgermeisterbüro.