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Q&A 1
A1: Die Brückenprüfung durch einen Sachverständigen erfolgt bei den Holzbrücken jeweils einmal im Jahr, bei den anderen Brücken alle drei bis sechs Jahre. Der Zustand der Holzbrücken hat sich seit der letzten Prüfung erheblich verschlechtert. Es war daher trotz Einbindung fachkundiger Experten nicht absehbar, dass nun zwei Brücken gleichzeitig zu sperren waren. Gleichzeitig zeigt das Beispiel der Wurmbrücken „Oststraße“, „Pumpermühle“ und „Alte Mühle“ dass Baumängel durchaus frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Erneuerung proaktiv eingeleitet werden.