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Sozialer Dienst

Sozialer Dienst

Das Team Sozialer Dienst des Jugendamtes nimmt die verschiedenen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII im Rahmen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Pflegekinderdienstes, Erziehungsstellenberatung, Eingliederungshilfe, Jugendgerichtshilfe und Sozialpädagogischen Familienhilfe wahr.

Eltern benötigen häufig bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch schwieriger, dass sie alleine nicht weiter wissen. In diesen Fällen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Sozialen Dienst wenden und erfahren Beratung und Unterstützung. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten und vermitteln das geeignete Angebot. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen sind wichtige Leitlinien der Arbeit. Im Sozialgesetzbuch VIII werden die Aufgaben des Sozialen Dienst beschrieben , es wird unterschieden in Leistungen der Jugendhilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe. Die Leistungen der Jugendhilfe sind

  • Familienunterstützende Leistungen ( § 16 – 21 SGB VIII )
  • Familienergänzende Leistungen ( § 27 – 32 SGB VIII )
  • Familienersetzende Hilfen ( § 33 – 35 SGB VIII )

Sowie die Leistungen nach § 35 a SGB VIII im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind

  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren ( § 50 – 52 SGB VIII )
  • Hoheitliche Aufgaben im Rahmen des Kindesschutzes ( § 8a , § 42 SGB VIII)