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Rückwirkende Anpassung der Grundsteuer
für das Jahr 2026
In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Herzogenrath neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026. Hintergrund ist die im Juni vom Rat der Stadt beschlossene rückwirkende Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Die Stadt ist sich bewusst, dass eine nachträgliche Veränderung der zu zahlenden Grundsteuer für die Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Mit den neuen Bescheiden sollen die Auswirkungen und Hintergründe der Entscheidung transparent nachvollziehbar gemacht werden.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die insbesondere für bebaute und bebaubare Grundstücke gilt, wurde von 733 auf 770 Punkte angehoben. Für die Grundsteuer A steigt der Hebesatz von 506 auf 523 Punkte. Da die neuen Hebesätze bereits für das gesamte Jahr 2026 gelten, muss die Anpassung rückwirkend berücksichtigt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass dieses Vorgehen rechtlich vorgesehen und bei kommunalen Steueranpassungen üblich ist.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der angespannten finanziellen Situation der Stadt. Steigende Ausgaben unter anderem für Sozialleistungen, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Personal, Sachkosten und die Unterbringung von Geflüchteten treffen auf rückläufige Einnahmen, beispielsweise bei Landeszuweisungen. Gleichzeitig müssen notwendige Investitionen in Schulen und Infrastruktur finanziert werden.
Die Stadt setzt bereits umfangreiche Sparmaßnahmen um. Unter anderem werden Personal-, Versorgungs-, Sach- und Unterhaltungskosten reduziert. Die bestehende Finanzierungslücke lässt sich nach Einschätzung der Stadt jedoch nicht allein durch Einsparungen schließen. Deshalb sind neben den Kürzungen zusätzliche Einnahmen erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Die Anpassung der Grundsteuer ist Teil des bis 2036 geltenden Haushaltssicherungskonzeptes. Dieses sieht neben Einsparungen auch weitere Maßnahmen zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen vor. Statt einer einmaligen starken Erhöhung sind dabei mehrere planbare Schritte vorgesehen, um die Belastungen möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die genauen Hebesätze werden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zwar für den Zeitraum von zehn Jahren kalkuliert – über die tatsächlichen Steuersätze wird aber in jedem Jahr neu entschieden. Ab 2027 soll zudem eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eingeführt werden.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung gesetzlicher Aufgaben und notwendiger Investitionen beitragen – unter anderem in Schulen, Sportanlagen, Bürgerhäuser, öffentliche Gebäude und die städtische Infrastruktur. Ziel ist es, die städtischen Finanzen zu stabilisieren und auch künftig wichtige Leistungen und Investitionen für Herzogenrath ermöglichen zu können.
Bei Fragen zum persönlichen Grundsteuerbescheid oder zur Berechnung der individuellen Steuerbeträge stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem jeweiligen Bescheid beziehungsweise der Internetseite der Stadt zu entnehmen.
Welche Arten der Grundsteuer gibt es?
Es gibt derzeit eine Grundsteuer A und eine Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Die Grundsteuer B (baulich) gilt für alle übrigen Grundstücke, also sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, und die darauf befindlichen Gebäude. Für beide Grundsteuerarten gibt es unterschiedliche, von der Gemeinde festgelegte, Hebesätze. Eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke kann im Rahmen der Reform ebenfalls eingeführt werden. Aktuell wird geprüft, diese ab 2026 in Herzogenrath einzuführen.
Warum ist es notwendig, Grundsteuer zu zahlen?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde. Ihr Vorteil: Das Geld bleibt vor Ort und kann von der Kommune flexibel eingesetzt werden, beispielsweise in der Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur, von Bildung-, Kultur- oder Sportangeboten. Somit profitieren jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler letztlich auch von dieser Steuer. Dank der Reform wird diese Einnahmequelle für die Gemeinden nun noch sicherer und besser planbar.
