Schonzeit ist beendet: Jetzt ist Zeit für den Gehölzrückschnitt


Mit dem Ende der gesetzlichen Schonzeit am 30. September ist seit dem 1. Oktober der stärkere Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen wieder möglich. Die Stadt Herzogenrath nimmt dies zum Anlass, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu aufzurufen, sich jetzt um den erforderlichen Rückschnitt ihrer Gehölze zu kümmern und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.

An zahlreichen Stellen im Stadtgebiet ragt privates Grün in öffentliche Wege und Verkehrsbereiche hinein. Überwuchs kann Rad- und Gehwege beeinträchtigen, Verkehrszeichen verdecken oder die Sichtbarkeit und Funktion von Straßenbeleuchtungen einschränken. Mit Blick auf die bevorstehenden Wintermonate sollten Eigentümerinnen und Eigentümer zudem prüfen, ob Äste oder Gehölze durch Schneelast oder starke Witterung zu einer Gefahr werden könnten. Der Herbst bietet daher eine gute Gelegenheit, notwendige Rückschnitte vorzunehmen und die eigenen Gehölze winterfest zu machen.

Grundsätzlich gilt: Ragen Pflanzen von einem privaten Grundstück in öffentliche Wege oder Verkehrsflächen hinein, liegt die Verantwortung für deren Pflege beim jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Stadt Herzogenrath kümmert sich um den Gehölzschnitt dort, wo sie selbst Grundstückseigentümerin ist oder aufgrund bestehender Regelungen zuständig ist. Das städtische Grünflächenamt arbeitet dabei nach detaillierten Einsatzplänen.

Das Ordnungsamt weist zugleich darauf hin, dass die Verpflichtung zur Gehölzpflege nicht nur dem Schutz und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden dient, sondern auch rechtliche Folgen haben kann. Wer erforderlichen Überwuchs nicht beseitigt, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, Ordnungsgeldern und gegebenenfalls Bußgeldern rechnen. Besteht eine unmittelbare Gefahr, kann die Stadtverwaltung einen erforderlichen Rückschnitt oder die Beseitigung von Anpflanzungen auch veranlassen und die entstandenen Kosten dem verantwortlichen Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Darüber hinaus tragen Grundstückseigentümer als Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich Verantwortung für Unfälle und Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß gepflegten Bewuchs entstehen können. Die Stadt Herzogenrath appelliert daher an alle Grundstückseigentümer: Nutzen Sie die jetzt beginnende Zeit für den erforderlichen Gehölzrückschnitt. Freie Geh- und Radwege, sichtbare Verkehrszeichen und eine uneingeschränkte Straßenbeleuchtung tragen wesentlich zur Sicherheit aller bei.