- Rathaus & Service
- Soziales & Bildung
- Wirtschaft & Verkehr
- Freizeit & Tourismus
- Bauen, Planen & Umwelt
- Planen, Bauen, Wohnen
- Umwelt- und Klimaschutz
- Klima- und Umweltstrategie
- Feuchtbiotope
- Herzogenrath forstet für Klima- und Umweltschutz auf
- Amphibienunterführung an der Bergerstraße
- Igelretterkids
- Förderrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen
- Nachhaltiges und klimafreundliches Bauen und Sanieren
- Photovoltaik
- Windenergie
- Wärmeplanung
- Thermografie-Aktion
- Mobilität
- Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
- Evaluation und Monitoring
- Klimaanpassung
- Wie kann ich teilhaben
- Informationsangebote und Links
Auseinandersetzung mit Krankenkassen über Rettungsdienstgebühren: Stadt Herzogenrath muss Gebührenbescheide versenden
Seit Monaten dauern Auseinandersetzungen zwischen etlichen Kommunen und den Gesetzlichen Krankenkassenverbänden an, bei denen es um die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten geht, also Fahrten des Rettungswagens, bei denen nach der Behandlung am Einsatzort kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt. Die Stadt Herzogenrath wird nun Gebührenbescheide für den Rettungsdienst an die Bürgerinnen und Bürger versenden müssen.
Fehlfahrten sind ein Teil der Vorhaltekosten des Rettungsdienstes, da seitens der Gemeinde nur sehr bedingt Einfluss auf die Entsendung von Rettungsmitteln genommen werden kann. Aufgrund der unverständlichen Änderung der bisherigen Handhabung seitens der Krankenkassen und Krankenkassenverbände und zur Gewährleistung eines rechtssicheren Verfahrens wird die Stadt Herzogenrath Rettungsdienstgebührenbescheide nun erstmals unmittelbar an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versenden müssen.
Die Fehleinsatzquote in Herzogenrath liegt aktuell bei rund 25 Prozent. Bei 5.000 kalkulierten Einsätzen pro Jahr wären rund 1.250 Einsätze nicht refinanziert. Das entspräche einer jährlichen Belastung von etwa 1,5 Millionen Euro. Dabei ist zu betonen, dass die Höhe der Rettungsdienstgebühr in Herzogenrath unter dem landesweiten Durchschnitt liegt. Würde die Stadt der Forderung der Krankenkassen folgen, wäre ein kostendeckender Betrieb des Rettungsdienstes nicht möglich. Die Stadt Herzogenrath ist allerdings gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben. Die entstehenden Mehrkosten dürfen nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Daher folgt nun der nächste Schritt des Versands der Gebührenbescheide an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst, da sie nach der geltenden Rettungsdienstgebührensatzung zunächst die Gebührenpflichtigen sind.
Hintergrund der Maßnahme ist, dass sowohl nach Auffassung der Stadt als auch des Städte- und Gemeindebundes, die sogenannten Fehleinsätze zum regulären Rettungsdienst gehören und notwendige Kosten verursachen. Diese Kosten finden sich in den Gebühren für Rettungsdiensttransporte in ein Krankenhaus wieder. Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Kosten für Fehleinsätze nicht separat geltend gemacht werden, sondern als Vorhaltekosten in die normale Transportgebühr einberechnet werden. So wird sichergestellt, dass diese regulären Betriebskosten über den Rettungsdienst refinanziert werden können. Dies ist auch durch ein Gutachten, das durch den Städte- und Gemeindebund in Auftrag gegeben wurde, bestätigt worden. Während bis Ende 2024 eine einvernehmliche Gebührensatzung, bei identischen Voraussetzungen, zwischen der Stadt und den Krankenkassenverbänden bestand, lehnen die Krankenkassen seit 2025 die vollständige Übernahme dieser Kosten ab und übernehmen derzeit weniger als die Hälfte dieser Kosten. Verhandlungen zwischen beiden Seiten blieben bislang ohne Ergebnis.
Nach der vorliegenden gutachterlichen Bewertung des Städte- und Gemeindebundes muss die Stadt Herzogenrath die Rettungsdienstgebühren rechtssicher gegenüber den Patientinnen und Patienten als eigentlichen Gebührenschuldnern festsetzen. Dabei ist zwischen den einzelnen Abrechnungszeiträumen zu unterscheiden.
Für Einsätze aus den Jahren 2022 bis 2024 werden Gebührenbescheide gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern erlassen, um die Gebührenansprüche rechtssicher festzusetzen. Diese Bescheide dienen zunächst ausschließlich der rechtlichen Sicherung der Ansprüche und sind nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden.
Für Einsätze aus den Jahren 2025 und 2026 wird die jeweilige Rettungsdienstgebühr vollständig gegenüber dem eigentlichen Gebührenschuldner festgesetzt. Bereits durch die Krankenkassen geleistete Zahlungen werden selbstverständlich berücksichtigt und von der festgesetzten Gebühr in Abzug gebracht. Der Gebührenbescheid weist damit die vollständige Gebühr, bereits geleistete Zahlungen sowie einen gegebenenfalls noch offenen Betrag aus.
Die Betroffenen können den Gebührenbescheid bei ihrer Krankenkasse einreichen und ihre Kasse um die gebotene Übernahme der Kosten ersuchen. Übernimmt die Krankenkasse die Gebühr vollständig, ist die Forderung ausgeglichen. Sollte die Krankenkasse gegenüber ihren Kunden und Versicherten die Kostenübernahme tatsächlich dauerhaft verweigern, würde die verbleibende Differenz grundsätzlich den Gebührenschuldner treffen. Die gesetzlichen Möglichkeiten, gegen den Gebührenbescheid vorzugehen oder eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, bleiben bestehen. Auch Zahlungserleichterungen können im Einzelfall auf Antrag geprüft werden.
Sollten die Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise ablehnen, stehen den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsmittel auch gegen die Krankenkasse zur Verfügung.
Über die jeweiligen Möglichkeiten werden die Betroffenen im Rahmen des Gebührenbescheids sowie über einen Erläuterungstext auf der Website der Stadt Herzogenrath informiert. Dort werden auch die Kontaktadressen der Krankenkassen bereitgestellt.
Zum besseren Verständnis teilt die Stadt Herzogenrath mit, dass es sich bei dieser Verfahrensweise grundsätzlich um eine gängige Verwaltungspraxis handelt. Auch in anderen Bereichen der Verwaltung, zum Beispiel bei Abwassergebühren, werden die Gebühren unmittelbar beim Gebührenschuldner geltend gemacht. Bisher war es lediglich gängige Praxis, die Gebühren unmittelbar mit den Krankenkassen- und Krankenkassenverbänden abzurechnen. Dies diente der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes auf beiden Seiten. Die Stadt Herzogenrath bedauert, diesen Weg gehen zu müssen, sieht sich jedoch aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen, das bisher bewährte Verfahren beizubehalten und eine vollständige Übernahme der Kosten zu gewährleisten, gezwungen, die Gebührenbescheide unmittelbar an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu versenden.
Die Stadt Herzogenrath möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin nicht scheuen sollen, in einem Notfall den Notruf 112 zu wählen. Niemand sollte aus Angst vor möglichen Kosten oder einer späteren Rechnung darauf verzichten, im Notfall Hilfe zu rufen. Bei medizinischen Notfällen gilt weiterhin: Wählen Sie die 112.
