Übernahme von Schülerfahrkosten: Stadt Herzogenrath stellt Antragsverfahren auf digitale Lösung um


Die Stadt Herzogenrath modernisiert ihre Verwaltungsprozesse und führt zum Schuljahr 2026/2027 ein digitales Antragsverfahren für die Übernahme von Schülerfahrkosten ein. Ziel ist es, den Service für Familien zu vereinfachen und die Bearbeitung effizienter zu gestalten.

Ab dem 20. Mai 2026 können Erziehungsberechtigte ihre Anträge bequem online über das Serviceportal der Stadt stellen. Das bisherige analoge Verfahren entfällt vollständig. Damit verbunden ist eine wichtige Änderung: Auch bereits bewilligte Tickets verlieren zum 31. Juli 2026 ihre Gültigkeit, sodass für das kommende Schuljahr ein neuer Antrag erforderlich ist.

Grundsätzlich gilt, dass die Übernahme der Schülerfahrkosten immer nur für ein Schuljahr bewilligt wird. Eine Antragstellung ist daher jährlich notwendig. Darüber hinaus müssen Änderungen während des laufenden Schuljahres – etwa bei Schulwechsel, Umzug oder Schulabgang – weiterhin unverzüglich gemeldet werden und können eine erneute Antragstellung erforderlich machen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im benachbarten Ausland, insbesondere in Belgien oder den Niederlanden, gelten zusätzliche Regelungen. In diesen Fällen muss ergänzend geprüft werden, ob ein Anspruch auf Familienleistungen besteht. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis, beispielsweise eine aktuelle Entgeltabrechnung, vorzulegen.

Um einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr zu gewährleisten, empfiehlt die Stadt, den Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 online einzureichen. Die Erziehungsberechtigten wurden über die Änderungen bereits schriftlich informiert.

Für die Nutzung des digitalen Verfahrens ist eine sogenannte BundID erforderlich, mit der sich Antragstellende im Portal anmelden können. Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung stehen HIER zur Verfügung.