Stadt Herzogenrath weist auf Einebnung von Grabstätten hin


In Herzogenrath werden Reihengräber nach 30-jähriger Nutzung durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet. Das betrifft in diesem Jahr die Grabstätten von zwischen dem 01.01.1996 und dem 31.12.1996 beigesetzten Personen. Die Einebnung erfolgt dann voraussichtlich im Januar 2027.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Nutzungsberechtigten aus diesem Grund, das Grabzubehör wie das Denkmal, Laternen, Vasen etc. bis zum 31.12.2026 von den betroffenen Gräbern zu entfernen. Gegebenenfalls noch vorhandenes Grabzubehör wird vor der Einebnung von der Friedhofsverwaltung eingesammelt und beseitigt. Kosten entstehen den Nutzungsberechtigten nicht, es werden für das abgeräumte Grabzubehör aber auch keine Entschädigungen gezahlt. Urnenreihengräber werden im Rahmen der Maßnahme nicht eingeebnet und sind nicht von dem Hinweis betroffen.

Alle Informationen auch auf diesem Aushang.