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Stadt Herzogenrath und Stadtsportverband weisen Sportvereine gezielt auf Antragsfrist für Sportpauschale hin
Die Stadt Herzogenrath und der Stadtsportverband rufen alle förderberechtigten Sportvereine dazu auf, ihre Anträge auf Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportpauschale zeitnah einzureichen. Damit eine Beratung und Beschlussfassung noch in der zuständigen Ausschusssitzung im Herbst erfolgen kann, müssen die Anträge rechtzeitig bei der Stadt vorliegen. Die reguläre Antragsfrist endet am 1. Oktober.
Mit den Mitteln der Sportpauschale können unter anderem Investitionen in Sportstätten gefördert werden. Zuschussfähig sind beispielsweise Maßnahmen zum Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Modernisierungen, Sanierungen, die Ausstattung von Sportstätten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Beschaffung von Sportgeräten. Nicht förderfähig sind hingegen Verbrauchsgüter oder Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Sportbekleidung.
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Vereinigungen des Sports mit Sitz in Herzogenrath, die einem Sportdachverband angehören und welche die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine angemessene Nutzung der Sportanlage, die Sicherstellung einer Beitragsstruktur nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW, nachgewiesene Jugendarbeit sowie ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent an der Investitionssumme.
Die Beantragung ist online unter diesem Link möglich: https://pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6a227c3cffea866ec3e5fd42.
Die Stadt und der Stadtsportverband weisen darauf hin, dass alle fristgerecht eingegangenen Anträge grundsätzlich gleichrangig behandelt werden. Über die Zuschussgewährung entscheidet der für den Bereich Sport zuständige Ausschuss. Der Stadtsportverband Herzogenrath unterstützt die Vereine bei der Antragstellung und bringt zu den eingegangenen Anträgen eine Stellungnahme in das Verfahren ein.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für Fragen ist
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Die Stadt Herzogenrath bittet alle Vereine, geplante Investitionsmaßnahmen nicht bis zum Fristende aufzuschieben, sondern ihre vollständigen Antragsunterlagen möglichst frühzeitig einzureichen. So kann eine rechtzeitige Prüfung und Beratung im zuständigen Ausschuss sichergestellt werden.
Siehe auch:
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