Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit

Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift unter folgenden Kontaktdaten vorgebracht werden:


Stadtverwaltung Herzogenath
A61 Stadtplanung
Rathausplatz1
52314 Herzogenrath

bauleitplanung@herzogenrath.de

oder Ansprechpartner des jeweiligen Bauleitplanverfahrens


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch

liegen z. Zt. keine vor

 



Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch


Bebauungsplan III/45 „Solarpark Buschgewann“

  • Anregungen können bis zum 05.04.2024 vorgebracht werden.


43. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Buschgewann“

  • Anregungen können bis zum 05.04.2024 vorgebracht werden.