Verkehrslenkung

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen.
    Hierzu gehören z.B.:

    • Verkehrsanordnungen für die städtischen Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen einschließlich Lichtsignalanlagen etc.,
    • Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung,
    • Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken,
    • Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte,
    • Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen,
    • Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind.

    Vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden die Polizei, sowie ggfls. weitere Institutionen und Dienststellen angehört.

    Möchten Sie ein Problem oder einen Verbesserungsvorschlag melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.