Straßenreinigung -> Leistungsumfang

  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigung und der Winterdienst wird von der Stadt Herzogenrath, A 67 - Technisches Betriebsamt, durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:

    - Durchführung der sich aus dem Straßenreinigungsgesetz ergebenden Pflicht zur Straßenreinigung, insbesondere manuelle und maschinelle Reinigung inkl. Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (soweit nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen)

    • ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
    • bedarfsorientierte Durchführung von Sonderreinigungen
    • Reinigung und Winterdienst vor städt. Grundstücken
    • Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
    • Satzungsangelegenheiten

    Das A 67 - Technische Betriebsamt ist zuständig für die Winterwartung der innerstädtischen Straßen.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • Aufstellen der Streupläne für insgesamt ca. 250 km
    • Aufstellen der Dienst- und Bereitschaftspläne
    • Beschaffung von Streumaterial
    • Pflege des Streustreckenkatasters
    • Bereitstellen von Streulisten
    • Beschaffung und Wartung der Streufahrzeuge und -geräte.

    Soweit die Winterwartung nicht nach § 3 der Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückeigentümer übertragen wurde, umfasst sie das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Radwegen und Fahrbahnen.

    Anfragen hierzu können telefonisch oder schriftlich erfolgen.

  • Kosten