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Sondernutzung öffentlicher Flächen (Inanspruchnahme)
Leistungsbeschreibung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche
Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- die Lagerung von Baumaterialien
- das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.
Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Kosten
Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.
BIS-Dokumente