Sondernutzung öffentlicher Flächen (Inanspruchnahme)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche

    Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.
    • das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
    • das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
    • das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
    • die Lagerung von Baumaterialien
    • das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
    • die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.

    Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.

  • Erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich

  • Kosten

    Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.

  • BIS-Dokumente