Rattenbefall melden

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Die städtischen Kanäle werden in regelmäßigen Abständen von der Stadt Herzogenrath über eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma mit Rattenköder ausgelegt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Eine telefonische Benachrichtigung über den festgestellten Rattenbefall reicht i.d.R. aus. Weiterhin steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.

  • BIS-Dokumente