Fischereischein / Jugendfischereischein / Fischereiprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer angeln gehen möchte, bedarf grundsätzlich eines amtlichen Fischereischeines.
    Die Fischereischeine stellt Ihnen gerne das Bürgerbüro aus.

    Ausgabe mit Vollendung des 10.Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres für jeweils 1 Kalenderjahr;

    Ausnahme:
    Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

    Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

    Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
    Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt bzw. verlängert.

  • Erforderliche Unterlagen

    Neuantrag: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild, Personalausweis

    Verlängerung: Fischereischein und Personalausweis

  • Kosten

    Jahresfischereischein:
    Verwaltungsgebühr = 8,00 Euro
    Fischereiabgabe = 8,00 Euro gesamt= 16,00 Euro

    Fünf-Jahresfischereischein:
    Verwaltungsgebühr = 24,00 Euro
    Fischereigebühr = 24,00 Euro gesamt = 48,00 Euro

    Jugendfischereischein:
    Verwaltungsgebühr = 4,00 Euro
    Fischereigebühr = 4,00 Euro gesamt = 8,00 Euro

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen Siehe Link: Untere Fischereibehörde der StaedteRegion Aachen

  • BIS-Dokumente