Handwerkerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

    • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
    • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),

    soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

    Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können fortan drei verschiedene Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweise) ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und zu erhebende Verwaltungsgebühr unterscheiden:

    • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
    • Landesweiter Ausweis (gültig in Nordrhein-Westfalen)

    Der "neue" Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Ein Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

    Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen der Handwerkerparkausweis sofort ausgehändigt.

  • Kosten

    • Regierungsbezirksweiter Ausweis: 180,00 € pro Jahr
    • Landesweiter Ausweis: 300,00 € pro Jahr
  • BIS-Dokumente