Fundbüro

  • Leistungsbeschreibung

    Das Fundbüro der Stadt Herzogenrath dient als Sammelstelle für die im Stadtgebiet gefundenen Gegenstände. Die gesetzliche Grundlage für Fundsachen ergibt sich aus den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Haben Sie also im Stadtgebiet Herzogenrath eine verlorene Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, setzen Sie sich bitte mit dem Fundbüro in Verbindung. Hierzu steht Ihnen eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

    Wenn Sie etwas gefunden haben…

    Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet, beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg, ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund der Behörde, d. h. der Stadt Herzogenrath, anzuzeigen bzw. die Sache dort anzuliefern.

    Wenn Sie etwas verloren haben…

    Wer eine Sache verloren hat, sollte beim Fundbüro nachfragen bzw. online nachlesen, ob die Sache dort von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde. Möchten Sie eine Verlustmeldung einreichen? So schreiben Sie bitte eine E-mail an ordnungsamt@herzogenrath.de. Bitte schreiben Sie bereits in den Betreff der E-mail welchen Gegenstand Sie verloren haben.

    Aufgefundene Tiere

    Fundtiere können im Tierheim abgegeben werden:

    Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V.
    Feldchen 26
    52070 Aachen
    Telefon 0241 9204250
    E-Mail info@tierheim-aachen.de
    Internet www.tierheim-aachen.de