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Lärmaktionsplan
Leistungsbeschreibung
Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BimSchG) in nationales Recht überführt wurde. Hier wurden Regelungen getroffen, Lärmaktionspläne für bestimmte Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufzustellen. Von den Lärmbelastungen, die in der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung erfasst werden, ist die Stadt Herzogenrath durch die Verkehre auf den Landesstraßen L 223, L 232, L 240, L 244 und L47 und durch Bahnlärm betroffen.
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 3.Runde beschlossen.
Dieser Lärmaktionsplan steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Eine Onlinepräsentation dazu finden Sie HIER.
BIS-Dokumente