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Rat der Stadt Herzogenrath beschließt Haushalt für 2026
In seiner Sitzung vom 15. Juni 2026 hat der Rat der Stadt Herzogenrath die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich Haushaltssicherungskonzept bis 2036 beschlossen. Nachdem die Stadt Herzogenrath im April ihren Haushaltsplan vorgestellt hatte, war dieser Entwurf im Mai zunächst im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beraten worden. Die Ergebnisse der dort getroffenen Entscheidungen flossen nun in den mehrheitlich vom Rat beschlossenen Haushalt für das laufende Jahr. Die Haushaltssatzung für 2026 sieht insgesamt einen prognostizierten Ertrag von knapp 182 Millionen Euro vor. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von ca. 197 Millionen Euro. Schon für das Jahr 2025 rechnet die Stadt Herzogenrath laut aktuellem Entwurf des Jahresabschlusses mit einem Jahresfehlbetrag von etwa 18 Millionen Euro.
Die wesentlichen Ursachen für die steigenden Kosten liegen in deutlich wachsenden Sozialausgaben, höheren Umlagezahlungen – beispielsweise an die Städteregion –, rückläufigen Landeszuweisungen sowie den Auswirkungen von Inflation und Tarifsteigerungen. Insbesondere in den Bereichen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kita-Förderung und Unterbringung von Geflüchteten wird mit jährlichen Mehraufwendungen im zweistelligen Millionenbereich gerechnet.
Zusätzlich belasten steigende Personal- und Sachkosten sowie ein hoher Investitionsbedarf, insbesondere im Bau- und Infrastruktursektor, den Haushalt. Bei einem großen Teil der Ausgaben ist die Stadt Herzogenrath allerdings von äußeren Faktoren abhängig, auf die sie nur begrenzten Einfluss hat. Vor allem die Sozialausgaben entwickeln sich dynamisch und steigen derzeit weitgehend unabhängig von kommunalen Entscheidungen an.
Um den jährlichen Verlust in den Folgejahren einzugrenzen, sind in der Ratssitzung neben der Haushaltssatzung diverse Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes für die kommenden Jahre beschlossen worden. Eine der Maßnahmen ist die stufenweise Anpassung der Realsteuern: Die Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer sind entsprechend erhöht worden. Der Hebesatz der Grundsteuer B ist nach Ratsbeschluss von aktuell 733 auf 770 Punkte angepasst worden. Schrittweise Erhöhungen gemäß Haushaltssicherungskonzept folgen dann laut Plan auch in den kommenden Jahren. Auch der Hebesatz der Grundsteuer A ist auf 523 Punkte erhöht worden. Zudem soll eine Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke ab dem Jahr 2027 eingeführt werden.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt nach dem Ratsbeschluss nun bei 505 Punkten. Ausgeglichen werden damit auch erfolgte Vergünstigungen aus der Grundsteuerreform 2024/25, die für gewerbliche Grundstücke teilweise deutliche Entlastungen gezeitigt hat. Die Gewerbesteuer war zuletzt 2015 erhöht worden. Eine Erhöhung der Hundesteuer war im ersten Haushaltsplanentwurf noch vorgesehen, ist aber durch die Entscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses nicht zum Tragen gekommen.
Ebenso sind geplante Konsolidierungsmaßnahmen wie der Wegfall des Festivals RODAROCK oder die Senkung mehrerer Zuschüsse und Fördermaßnahmen vom Tisch. Der geplante Radweg an der L 244 wird nicht gebaut. Gleichzeitig sieht die Haushaltssatzung die Bereitstellung von Mitteln für die Zentralsportanlage Merkstein, die Sanierung der Bürgerhäuser, die energetische Sanierung des Rathauses und eine Vielzahl an Schulbaumaßnahmen vor.
Die Haushaltskonsolidierung für dieses und die Folgejahre soll nun durch eine konsequente Reduzierung der Ausgaben vorangetrieben werden, um die angestrebte finanzielle Trendwende zu erreichen. Für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ist dazu ein Personalbewirtschaftungskonzept eingeführt worden, das die Personal- und Versorgungskosten begrenzt. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen sowie die Kosten für Instandhaltung und Bauunterhaltung von städtischen Liegenschaften in den kommenden Jahren schrittweise zu senken.
Der nun verabschiedete Haushalt muss aufgrund des damit einhergehenden Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt für die kommenden zehn Jahre nun der Kommunalaufsicht zur finalen Freigabe vorgelegt werden. Mit einer Entscheidung durch die Aufsichtsbehörde wird im weiteren Verlauf des Sommers gerechnet. Bis dahin befindet sich die Stadt Herzogenrath weiterhin unter einer vorläufigen Haushaltsführung, die sich vor allem auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben fokussiert.
