Stadt Herzogenrath prüft Maßnahmen zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk


Die Stadt Herzogenrath wird sich in den kommenden Monaten intensiv mit möglichen Maßnahmen rund um das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel befassen. Hintergrund sind beim Ausschuss für Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Ordnung vorgebrachte Anträge aus der Politik, die sowohl ein mögliches Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk als auch alternative Veranstaltungsformate thematisieren.

Die Verwaltung wurde nun durch den Ausschuss per einstimmigem Votum beauftragt, zu prüfen, inwieweit Einschränkungen für privates Feuerwerk rechtlich umsetzbar sind und welche Auswirkungen ein künftig geltendes Böllerverbot in den Niederlanden auf die Grenzregion haben könnte. 

Nach Einschätzung der Verwaltung bestehen bei einem flächendeckenden Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk erhebliche rechtliche Hürden. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist bundesrechtlich im Sprengstoffgesetz sowie in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Diese erlauben volljährigen Personen grundsätzlich das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar.

Kommunale Eingriffsmöglichkeiten bestehen vor allem dort, wo konkrete örtliche Gefahren vorliegen. So ist das Abbrennen von Feuerwerk bereits gesetzlich in der Nähe bestimmter Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Darüber hinaus können Kommunen punktuelle Verbotszonen ausweisen, wenn besondere Gefahrenlagen bestehen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung zunächst eine umfassende Analyse der örtlichen Situation vornehmen. Dabei werden unter anderem Erfahrungen aus vergangenen Jahreswechseln, Einsatzstatistiken von Feuerwehr und Polizei sowie Hinweise der Brandschutzdienststelle berücksichtigt. Auf dieser Grundlage könnten künftig gezielte Verbotszonen an besonders sensiblen Orten ausgewiesen werden.

Ziel ist es, ein ausgewogenes Konzept zu entwickeln, das Sicherheitsaspekte, rechtliche Rahmenbedingungen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen berücksichtigt. Für den Jahreswechsel 2026/2027 soll das Konzept erstmals zum Tragen kommen. Ziel soll der Erlass einer Allgemeinverfügung zum Mitführen und Abrennen von Feuerwerk sein. Zudem soll im Konzept festgehalten werden, wie die Einhaltung der Allgemeinverfügung sichergestellt werden kann. 

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Orte im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zu identifizieren und in Kontakt mit Netzwerkpartnern wie Polizei oder niederländischen Sicherheitsbehörden zu treten. So soll das Thema auch bei der Euregio Verbandsversammlung angesprochen werden.