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Stadtrat macht den Weg frei für Bewerbung zur Teilnahme am Projekt „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21) um eine Teilnahme am Projekt „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ bewirbt. Ziel ist es, in diesem zu 100 Prozent geförderten Projekt die Einführung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushalts fachlich begleitet vorzubereiten und Nachhaltigkeit dauerhaft und systematisch im Verwaltungshandeln zu verankern.
Mit dem Beschluss unterstreicht der Stadtrat den Anspruch, die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen konsequent auf kommunaler Ebene umzusetzen. Städte und Gemeinden tragen hierbei eine Schlüsselrolle, da ein Großteil der Nachhaltigkeitsziele nur durch lokales Handeln erreicht werden kann.
Die Bewerbung knüpft an bereits beschlossene Schritte an: In Herzogenrath werden Vorlagen seit Kurzem bereits systematisch daraufhin geprüft, welchen Beitrag sie zu den 17 Nachhaltigkeitszielen leisten. Aufbauend auf der derzeit in Erarbeitung befindlichen Klima- und Umweltstrategie empfiehlt ein externes Fachgutachten nun ausdrücklich die Einführung eines Nachhaltigkeitshaushalts.
Ein Nachhaltigkeitshaushalt bietet der Stadt zahlreiche Vorteile: Er schafft Transparenz darüber, welche Haushaltsmittel zur Erreichung konkreter Nachhaltigkeitsziele eingesetzt werden, ermöglicht eine bessere Priorisierung von Maßnahmen, stärkt die Wirkungsorientierung kommunaler Entscheidungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen. Gleichzeitig verbessert er die Datengrundlage für Berichte, politische Entscheidungen und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden und kann den Zugang zu Förder- und Finanzierungsinstrumenten erleichtern.
Die Teilnahme am Projekt der LAG 21 würde Herzogenrath eine strukturierte Prozessbegleitung, fachliche Unterstützung und den Austausch mit anderen Kommunen ermöglichen. So kann ein anspruchsvoller, aber zukunftsweisender Transformationsprozess gezielt vorangebracht werden. Die Einführung eines Nachhaltigkeitshaushalts ist perspektivisch ab dem Haushaltsjahr 2027 vorgesehen und gilt auch unter den Bedingungen eines Haushaltssicherungskonzeptes als sinnvoller und strategischer Schritt.
