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Februar als letzten Monat vor der Schonzeit nutzen: Jetzt Gehölzpflege durchführen
Ab dem 1. März tritt die gesetzlich vorgeschriebene Schonzeit in Kraft. In diesem Zeitraum ist es unter anderem untersagt, Hecken, Bäume oder Sträucher auf privaten Grundstücken zu schneiden oder zu entfernen. Die Stadt Herzogenrath bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, den Monat Februar zu nutzen, um noch notwendige Pflegearbeiten rechtzeitig abzuschließen.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefahr abbrechender oder abknickender Äste hin, die im Winter durch Schneebruch, sowie ab dem Frühjahr durch Stürme oder Gewitter entstehen kann, wenn Bäume und Sträucher seit Oktober nicht zurückgeschnitten worden sind. Ein Rückschnitt im Februar ist daher dringend zu empfehlen.
