Keine Zusatzbelastung der Bürgerinnen und Bürger durch Rettungsdienstgebühren


Zwischen der Stadt Herzogenrath und den gesetzlichen Krankenkassen bestehen aktuell unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Finanzierung sogenannter Fehleinsätze im Rettungsdienst. Als Fehleinsätze werten die Krankenkassen alle Einsätze ohne anschließenden Krankenhaustransport. Diese Kosten übernehmen die Krankenkassen seit Ende 2024 nicht mehr und berufen sich darauf, dass nur Transportkosten erstattungsfähig seien.

Die Stadt Herzogenrath teilt diese Rechtsauffassung nicht. Nach dem Rettungsgesetz NRW sowie dem Kommunalabgabengesetz NRW sind auch Fehleinsätze ansatzfähige Kosten und müssen in eine kostendeckende Gebührenkalkulation einfließen. Die Gebühren werden per Satzung auf Grundlage des Landesrechts festgelegt. Eine entsprechende Neufassung der Satzung für die Stadt Herzogenrath trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Kosten für Fehleinsätze sind dabei Bestandteil der Gesamtkalkulation und spiegeln sich anteilig in den Transportgebühren wider. 

„Die finanzielle Tragweite ist erheblich“, macht Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian deutlich: „Die Fehleinsatzquote liegt aktuell bei rund 25 Prozent. Bei 5.000 kalkulierten Einsätzen pro Jahr wären rund 1.250 Einsätze nicht refinanziert. Das entspräche einer jährlichen Belastung von etwa 1,5 Millionen Euro. Würde die Stadt der Forderung der Krankenkassen folgen, wäre ein kostendeckender Betrieb des Rettungsdienstes nicht mehr möglich.“ 

Eine direkte Rechnungsstellung der Stadt gegenüber dem Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse, wie sie auch in einigen Kommunen diskutiert wurde, will der Bürgermeister vermeiden.

„Dass Rettungsdienstfahrten aus eigener Tasche finanziert werden müssen, kann nicht der Anspruch der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten sein.“ mahnt der Bürgermeister.

Die Stadt Herzogenrath ist gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben. Dabei ist sie nicht bereit, die entstehenden Mehrkosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und somit an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt weiterzugeben. Ein Einvernehmen mit den Krankenkassen konnte bislang nicht erzielt werden. Die Stadt befindet sich weiterhin in Verhandlungen, hält jedoch an ihrer Rechtsauffassung fest.