Hinweise der Stadtverwaltung zum Winterdienst


Mit den ersten frostigen Tagen beginnt in Herzogenrath wieder die Zeit des Winterdienstes. Die Stadtverwaltung weist daher alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, ihre Pflichten im Rahmen des Winterdienstes gewissenhaft zu erfüllen. So sind Anlieger grundsätzlich dazu verpflichtet, die Fußwege vor ihrem Grundstück beziehungsweise angrenzende kombinierte Rad- und Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien. Dabei ist eine Mindestbreite von 1,50 Metern einzuhalten, damit Fußgänger und Radfahrer sicher passieren können. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der Bereich entlang des Fahrbahnrandes geräumt werden. In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, die gegenüberliegende Straßenseite zusätzlich zu beachten.

Die Schneeräum- und Streupflicht umfasst sowohl die Entfernung von Schnee als auch das Sicherstellen der Begehbarkeit bei Glätte. Schneeanhäufungen dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, Einlauföffnungen von Entwässerungsanlagen müssen freigehalten werden, und als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt oder Granulat einzusetzen. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, um Umweltschäden zu vermeiden.

Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr, sonntags und an Feiertagen gelten leicht abweichende Zeiten. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder entsteht Glätte, muss bis zum nächsten Morgen erneut geräumt und gestreut werden. Dabei gilt, dass die Gehwege so lange sicher gehalten werden müssen, wie eine Rutschgefahr besteht.

Die Stadt Herzogenrath übernimmt den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht auf Anlieger übertragen sind. Die zuständige Abteilung sorgt für die Räumung und Streuung, organisiert Streumaterial, Fahrzeuge sowie Streustrecken und stellt sicher, dass besonders gefährliche Stellen regelmäßig betreut werden.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, setzt sich unter Umständen der Haftung aus. Verletzt sich ein Passant, kann der Anlieger schadenersatzpflichtig werden, und die Stadt kann Bußgelder verhängen. Auch in Fällen von eigener Verhinderung, etwa durch Krankheit oder Abwesenheit, muss eine andere Person mit der Räumung oder dem Streuen beauftragt werden.

Die Stadt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich über die geltenden Regeln zu informieren und ihre Pflichten ernst zu nehmen. Weitere Informationen und Hinweise zum Winterdienst sind auf dem Serviceportal der Stadt Herzogenrath verfügbar. 

HIER ist die aktuell gültige Fassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu finden. Ihr kann man entnehmen, welcher Reinigungsklasse die eigene Straße angehört und welche Leistungen man entsprechend selbst erbringen muss.