Stadt Herzogenrath will Antrag auf Altschuldenübernahme durch das Land NRW stellen


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant die Entlastung kommunaler Haushalte durch die anteilige Übernahme kommunaler Liquiditätskredite. Der entsprechende Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist in der vergangenen Woche vom Landeskabinett verabschiedet und nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt worden. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für Juli 2025 geplant.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat hierfür in seiner aktuellen Sitzung beschlossen, dass auch die Stadt Herzogenrath von ihrer Antragsberechtigung auf Übernahme von Altschulden durch das Land Nordrhein-Westfalen Gebrauch machen soll. Entsprechend wurde der Bürgermeister bevollmächtigt und beauftragt, den Antrag auf Altschuldenübernahme nach Maßgabe der noch zu erlassenden Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums fristgerecht bei der NRW.Bank einzureichen und alle hierfür erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

„Ein durch das Land Nordrhein-Westfalen ermöglichter Abbau unserer Altschulden wäre sehr wichtig für Herzogenrath. Bekommen wir dieses Problem in den Griff, indem wir aufgehäufte Belastungen der Vergangenheit abbauen, könnten wir uns deutlich mehr Luft für wichtige Zukunftsinvestitionen verschaffen. Dies käme auch allen Bürgerinnen und Bürgern zugute“, erklärt Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian.

Die genaue Höhe einer möglichen Entlastung ist zwar noch nicht absehbar, aber die Stadt Herzogenrath rechnet im Falle einer erfolgreichen Berücksichtigung im Rahmen des Verfahrens mit einer deutlichen Verringerung der Liquiditätskredite und damit auch der laufenden Zinszahlungen. Insofern wäre eine Entlastung der laufenden Haushalte der Folgejahre zu erwarten.