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Alles Wissenswerte zur Kommunalwahl 2025
Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahlen statt. An diesem Tag werden
- der StädteRegionsrat / die StädteRegionsrätin
- der StädteRegionstag
- der Bürgermeister
- die Mitglieder des Rates der Stadt Herzogenrath und
- die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Herzogenrath
gewählt.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl:
Wo kann ich wählen?
Als Wahlberechtigte können Sie Ihre Stimme in dem für Sie zuständigen Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Das für Sie maßgebliche Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche in der Zeit vom 4. August 2025 bis 24. August 2025 versandt werden.
Außerdem kann in der Zeit vom 4. August 2025 bis zum 12. September 2025 direkt vor Ort im Rathaus (Wahlamt) per Briefwahl gewählt werden.
Wie kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben?
Mit einem Wahlschein können Sie durch Briefwahl oder in dem für Ihren Wahlbezirk maßgebenden Wahlraum wählen. Den Wahlbezirk und das entsprechende Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Die Beantragung eines Wahlscheines ist bis Freitag, den 12. September 2025 bis 15:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Herzogenrath möglich.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Üblicherweise wird hierzu der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wahlscheinantrag verwendet und unterschrieben in einem frankierten Umschlag dem Wahlamt zugesandt oder im Rathaus abgegeben.
Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden.
Für einen Anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist.
Die telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit, den Antrag in der Zeit vom 4. August 2025 bis zum 10. September 2025 direkt online zu stellen. Der Link für die Antragstellung lautet wie folgt:
https://okwebwahlschein.regioit.de/herzogenrath/index.html#/
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was kann ich tun?
Sofern Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Herzogenrath. In der Zeit vom 25. August 2025 bis zum 29. August 2025 kann das Wählerverzeichnis beim Wahlamt eingesehen werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 29. August 2025 eingelegt werden.
Wie sind die Öffnungszeiten des Wahlamtes?
Das Wahlamt der Stadt Herzogenrath befindet sich im Rathaus, 2. Etage, Zimmer 220. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
- montags bis donnerstags von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
- dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
- donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
- freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Am 12.09.2025 ist das Wahlamt von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.
Das Wahlamt ist außerdem telefonisch unter 02406/83-236 und per Mail (wahlamt@herzogenrath.de) zu erreichen.
Was kann ich machen, um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen?
Sie können sich unter dem Link https://www.herzogenrath.de/rathaus-service/politik-verwaltung/stadtpolitik/wahlen/kontakt-wahlamt/ oder direkt per Mail an die Adresse wahlamt@herzogenrath.de als Wahlhelfer/in melden.
Weitere Infos dazu gibt es hier: https://www.herzogenrath.de/aktuelles/2025/mai/kommunalwahl-im-september-stadt-herzogenrath-startet-suche-nach-wahlhelferinnen-und-wahlhelfern/