EBC Herzogenrath Kerkrade

Bauordnung und Liegenschaften

Bauordnung und Liegenschaften

Das Bauordnungsamt der Stadt Herzogenrath bietet allen, die in Herzogenrath bauen wollen, ein Informationsangebot.

So prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bauanträge sowie Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren.
Des Weiteren beraten und unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase sowie der Bauüberwachung und der Bauabnahme und erstellen Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Das Bauordnungsamt ist zudem Ansprechpartner für die Antragsprüfung bei Grundstücksteilungen und Werbeanlagen. Auch die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses gehören zum Aufgabenbereich.
Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für wiederkehrende Prüfungen im Bereich Sonderbauten zuständig und kümmern sich um die Abwicklung städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Neuerschließungen im Stadtgebiet.
Der Bereich Denkmalschutz ist ebenfalls beim Bauordnungsamt angesiedelt. Zu den Aufgaben hier zählen unter anderem die Unterschutzstellung von Denkmälern.
Die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens erfolgt hier ebenso wie die Verwaltung und in Kürze die Digitalisierung des Bauarchivs inkl. Registratur und Statistik.
Ein weiterer Bereich des Bauordnungsamtes bildet die Liegenschaftsverwaltung. Hier werden beispielsweise alle Fragen rund um den städtischen Grundbesitz beantwortet. Neben der Verwaltung sämtlicher Liegenschaften erfolgen hier die Verwaltung und Überwachung der Pachtverträge der Stadt Herzogenrath sowie alle Arbeiten im Zusammenhang mit An- und Verkauf der städtischen Liegenschaften.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Liegenschaften bearbeiten zudem die Stellungnahmen der Stadt Herzogenrath zum gesetzlichen Vorkaufsrecht für die notarielle Abwicklung von Grundstückskaufverträgen.

Auch die Vermietung der Fahrradboxen an den drei Bahnhöfen (Herzogenrath, Merkstein und Kohlscheid) fällt in den Aufgabenbereich der Liegenschaftsverwaltung.