Hunde dürfen zunächst weiterhin an der Leine auf Herzogenrather Friedhöfen mitgeführt werden


Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2026 beschlossen, dass die im Februar letzten Jahres begonnene Testphase, in der Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine auf Herzogenrather Friedhöfen mitgeführt werden dürfen, um ein Jahr verlängert wird. Die Mehrheit der Ratsmitglieder votierte für die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung. Der Beschluss geht auf eine Bürgeranregung aus dem Jahr 2024 zurück.

Bei der Beratung des Punktes wurde die bisherige Bilanz der Testphase vorgestellt: So hatte es leider immer wieder Verschmutzungen durch mitgeführte Hunde auf den Friedhöfen gegeben und auch die maximale Leinenlänge von zwei Metern wurde von Hundebesitzern überschritten. Gleichzeitig gab es viele Stimmen von Menschen, die es begrüßten, dass sie ihr Hund nun beispielsweise bei der Trauerbewältigung auf den Friedhof begleiten könnte.

Aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema sprach sich eine Mehrheit der Ratsfraktionen dafür aus, die Testphase nun bis Ende Februar 2027 zu verlängern und in diesem Zeitraum die Beobachtungen auf den Friedhöfen zu intensivieren sowie mehr Kontrollen durchzuführen. Wenn die Verschmutzungen und Regelverstöße dann zurückgehen würden, spräche auch nichts gegen eine Entfristung dieser Maßnahme. 

Die Abteilung für Grünflächen, Friedhöfe und Baubetrieb der Stadt Herzogenrath macht diesbezüglich nochmal deutlich, dass Friedhöfe Orte der Stille und des Gedenkens und keine Hundespielwiesen sind.