Schonzeit endet: Gehölzpflege ab 1. Oktober wieder möglich


Mit dem Ende der gesetzlichen Schonzeit am 30. September ruft die Stadt Herzogenrath die Bürgerinnen und Bürger wieder zur Pflege von Hecken, Sträuchern und Bäumen auf. Bis Ende Februar 2026 ist es dann wieder erlaubt, diese Pflanzen zurück zu schneiden oder unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu entfernen. Da die Vegetation durch sehr gute Wachstumsbedingungen in diesem Frühjahr und Sommer sehr stark zugenommen hat, gibt es an vielen Stellen in der Stadt Überwuchs durch privates Grün, der unter anderem die Radwegsicherheit beeinträchtigt oder Straßenbeleuchtung sowie Verkehrszeichen verdeckt. Auch im Hinblick auf die Gefahr durch Schneebruch im Winter appelliert die Stadt an alle Eigentümer, erforderliche Rückschnitte dringend durchzuführen, um so die erforderliche Verkehrssicherheit der Gehölze herzustellen und sie winterfest zu machen.


In diesem Zusammenhang weist die Stadt Herzogenrath darauf hin, dass Grundstückseigentümer, von deren privater Fläche Gewächse in öffentliche Wege hineinragen, für deren Pflege zuständig sind. Nur dort, wo die Stadt selbst Grundstückseigentümerin oder gemäß bestehender Regelungen zuständig ist, kümmert sie sich um die Pflege. Hierbei setzt das Grünflächenamt der Stadt Herzogenrath auf detaillierte Einsatzpläne, nach denen es bei der Gehölzpflege vorgeht.


Das städtische Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht um den Überwuchs kümmern, Ordnungsgelder und gegebenenfalls sogar Bußgelder riskieren. Bei Gefahr in Verzug kann die Stadtverwaltung entsprechende Anpflanzungen auch unmittelbar beseitigen, bzw. zurückschneiden lassen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Ebenfalls wichtig: Für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen, haftet der Grundstückseigentümer als Verkehrssicherungspflichtiger.