Wahlen zum Seniorenbeirat: Wahlversammlungen im November in allen drei Stadtteilen


22 Bewerberinnen und Bewerber stellen sich in diesem Jahr für die 16 verfügbaren Plätze zum Seniorenbeirat der Stadt Herzogenrath zur Wahl. Gewählt werden die zur Auswahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten in drei Wahlversammlungen, die Mitte November in allen drei Stadtteilen stattfinden. Am Dienstag, den 11. November 2025, findet die erste Wahlversammlung ab 18:00 Uhr in der Verve.care Seniorentagespflege (Albert-Steiner-Straße 25) statt. Tags darauf, am 12. November 2025 kann ab 10:00 Uhr im Walter Heckmann AWO Senioren- und Sozialzentrum (Marie-Juchacz-Str. 4) gewählt werden. Die letzte Wahlversammlung findet dann am Donnerstag, den 13. November 2025, ab 10:00 Uhr in der Casino-Lounge im CasinoPark Kohlscheid (Kaiserstr. 101) statt. 

Die Liste aller zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Steckbriefe sind hier zu finden.

Der Seniorenbeirat wird genau wie der Stadtrat für fünf Jahre gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich im Rahmen der Wahlveranstaltungen nochmals persönlich vor. Während neun Kandidaten bereits Mitglied im Seniorenbeirat waren, treten 13 Kandidaten zum ersten Mal bei dieser Wahl an. Die Wahlhandlung während der jeweils für zwei Stunden angesetzten Veranstaltungen ist eingebettet in ein geselliges Beisammensein, für das der Seniorenbeirat zum Gedenktag des Sankt Martin passende Getränke und Weckmänner zur Verfügung stellt.

Wahlberechtigt sind persönlich anwesende Senior*innen, die 2025 mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Herzogenrath haben und die ihre Identität mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen können. Jeder Wähler hat mindestens acht Stimmen und höchstens 16 Stimmen. Stimmzettel mit weniger als acht Stimmabgabevermerken oder mit mehr als 16 Stimmabgabevermerken sind ungültig. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt nicht stadtteilgebunden, das heißt alle Wahlberechtigten können ihre Stimme einmalig in Rahmen einer der drei Wahlversammlungen abgeben.