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Stadt Herzogenrath sucht wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Kinderbürgermeister
Wer wird der oder die zweite Kinderbürgermeister*in von Herzogenrath und folgt damit der aktuellen Kinderbürgermeisterin Zoe Kißling nach? Diese Frage werden sich bis Ende September wieder alle automatisch wahlberechtigten 10- bis 15-Jährigen in der Stadt stellen. Zuvor sind diese aber aufgerufen, sich wieder selbst als Kandidatin oder Kandidat zu bewerben. Möglich ist dies ab dem 1. Juli 2025 über ein Formular, das man HIER herunterladen und ausfüllen kann.
An den Bedingungen für eine Bewerbung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert: Kinderbürgermeisterin oder Kinderbürgermeister können alle in Herzogenrath gemeldeten Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren werden, die sich politisch und in der Stadtverwaltung engagieren wollen. Sie setzen sich für Themen ein, die ihnen und in ihrer Altersgruppe wichtig sind, vertreten die Interessen aller Kinder in Herzogenrath und sind für diese ein wichtiges Sprachrohr.
Zudem treffen und begleiten sie den Bürgermeister der Stadt bei Terminen, nehmen Repräsentations- und Pressetermine wahr und können auch politische Texte verfassen oder an Sitzungen von Rat und Ausschüssen teilnehmen. Die aktuelle Amtsinhaberin Zoe Kißling eröffnete beispielsweise die Burgweihnacht und das Burgfest, half beim Müllsammeltag mit oder setzte sich aktiv für mehr Verkehrssicherheit und Tierschutz in Herzogenrath ein.
Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl liegen die Termine und Fristen 2025 ein wenig anders als im Vorjahr: Bewerben kann man sich bis zum 28. September 2025, anschließend werden die Wahlzettel an alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen versendet. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden bis zur Wahl über die Website und die Social-Media-Kanäle der Stadt vorgestellt. Die ausgefüllten Wahlzettel können dann in der Wahlwoche vom 27. bis 31. Oktober 2025 in Jugendzentren und städtischen Einrichtungen in Wahlurnen eingeworfen werden. Der oder die Kinderbürgermeister*in wird für ein Jahr gewählt, beginnend mit dem 1. November.
Für die Aufgabe als Kinderbürgermeister*in ist das Einverständnis und die Unterstützung der Eltern eine wichtige Voraussetzung. Für die Bewerbung und für die spätere Übernahme der Aufgaben wird das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten benötigt. Darüber hinaus ist die aufsichtsrechtliche Begleitung des gewählten Kinderbürgermeisters oder der gewählten Kinderbürgermeisterin durch die Personensorgeberechtigten erforderlich. Zusätzlich muss ein schriftliches Einverständnis zur Nutzung von Bildern und Videoaufnahmen im Internet und in den sozialen Medien abgegeben werden.
Das Team Jugendarbeit der Stadt betont, dass die schulischen Belange des oder der Kinderbürgermeister*in stets Vorrang haben und die mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten überschaubar bleiben sollen. Unterstützung bei der Umsetzung der Tätigkeiten, der Terminplanung sowie der Abstimmung mit den Verwaltungsorganen der Stadt erfährt der oder die Kinderbürgermeister*in durch das Bürgermeisterbüro.
Alle wichtigen Infos rund um die Wahl sowie die Bewerbungsunterlagen zum Download gibt es hier.