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Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
§ 30 Vergabebekanntmachung
(1) Der Auftraggeber informiert nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen. Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:
"Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Herzogenrath-Mitte wurden nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nachfolgende Aufträge vergeben, die gemäß Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) hiermit veröffentlicht werden."
In der beigefügten PDF Datei erhalten Sie die Informationen zu den Verfahren:
- Lichtkonzept
- Machbarkeitsstudie Erlebbare Wurm
- Neugestaltung Kirchenvorplatz