Aufenthalt in Deutschland
Erläuterung:
Ab dem 01.09.2011 können über das Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath lediglich die Aufenthaltsanzeigen für EU-Staatsangehörige abgegeben werden. Alle übrigen Anträge (z.B. Antrag auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, Duldungen etc.) müssen ab diesem Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde der Städteregion Aachen persönlich gestellt werden. Hierfür ist ein Vorsprachetermin über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. über das Informationsbüro der Städteregion Aachen erforderlich.
Ab dem 01.09.2011 können über das Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath lediglich die Aufenthaltsanzeigen für EU-Staatsangehörige abgegeben werden. Alle übrigen Anträge (z.B. Antrag auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, Duldungen etc.) müssen ab diesem Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde der Städteregion Aachen persönlich gestellt werden. Hierfür ist ein Vorsprachetermin über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. über das Informationsbüro der Städteregion Aachen erforderlich.
Zwischen der Städteregion Aachen und der Stadt Herzogenrath wurde zwischenzeitlich eine öffentlich rechtliche Vereinbarung getroffen, auf dessen die Grundlage das Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath melderechtliche Anschriftenänderungen auf dem Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vornehmen kann.
Informationen zum Aufenthalt in Deutschland erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.