Straßenschäden

  • Leistungsbeschreibung

    Unterhaltungsarbeiten an städt. Straßen und Nebenanlagen (Gehwege, Parkflächen usw.) obliegen dem Tiefbauamt. Die erforderlichen Arbeiten sowie Sicherungen der Unfallgefahren werden durch das Tiefbauamt beauftragt, beaufsichtigt und durch eine Tiefbau-Fachfirma ausgeführt. 

    Möchten Sie einen Straßenschaden melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.