Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig:

    • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün)
    • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und –anlagen
    • Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen
    • Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor
    • Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten
    • Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen
    • Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet
    • Zuschussangelegenheiten
    • Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern
    • Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge

    Allgemeine Ziele:

    • Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
    • wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten
    • Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen
    • Verbesserung der Anliegerstraßen
    • Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren
    • Funktionserhaltung der Straßenentwässerung

    Zielgruppen:

    • EinwohnerInnen
    • VerkehrsteilnehmerInnen
    • Gewerbetreibende
    • Investoren und private Erschließungsträger

    Unterlagen:

    • In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich.
    • Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.
  • Rechtsgrundlage

    Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath

    • Erschliessungsgeitragssatzung
    • Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW
  • Formulare