Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben

  • Leistungsbeschreibung

    Grundstücke deren Abwässer nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, behandeln bzw. sammeln ihre Abwässer in einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube. Die Abfuhr der Fäkalien und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung obliegt dem Tiefbauamt.