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Vorsorge für plötzliche Handlungsunfähigkeit
Neues Notvertretungsrecht
Jeder Mensch kann aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr handlungsfähig ist. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wer in dieser Situation die dann notwendigen Entscheidungen trifft und die persönlichen Angelegenheiten regelt.
Angehörige sind nicht automatisch befugt, die Interessen des Betroffenen zu vertreten. Daher lädt der VdK in Merkstein für Mittwoch, den 7. Juni, 20:00 Uhr zu einem Vortrag von Herrn Christoph Fritz (StädteRegion Aachen) ein. Herr Fritz erläutert was sich hinter den Namen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung verbirgt. Auch das seit Januar bestehende Notvertretungsrecht wird erläutert. Herr Fritz beantwortet gerne auch allgemeine Fragen der Zuhörer.
Der Vortrag findet im Soziokulturellen Zentrum Klösterchen, Dahlemer Straße 28 in Herzogenrath statt. Anmeldungen und Fragen bitte an den VdK OV-Merkstein, bevorzugt per E-Mail an ov-merkstein@vdk.de, oder unter 0179 – 41 55 61 4.