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Erläuterung:
Rechtliche Grundlagen:
§ 8 BauO NRW Teilung von Grundstücken
Erläuterung:
Für die Teilung eines bebauten Grundstücks und die Fortschreibung im Grundbuch ist eine bauordnungsrechtliche Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Grundstücksteilung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
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Unterlagen:
Gemäß § 17 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) i.V.m. § 3 BauPrüfVO sind nachfolgende Unterlagen bei der Bauaufsicht, in zweifacher Ausfertigung, einzureichen:
• Amtlicher Lageplan im Massstab nicht kleiner als M. 1: 500, auf der Grundlage der Liegenschaftskarte, nicht älter als 6 Monate
• Bauzeichnungen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind
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Kosten:
siehe oben
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Sonstiges:
Der Antrag auf Teilung eines bebauten Grundstücks erfolgt durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, den Eigentümer oder den Kaufinteressenten.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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3 Stadtentwicklung und Umwelt
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/79757
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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