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Erläuterung:
Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Ereignis eingetreten ist. Eine in Herzogenrath erfolgte Geburt ist beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Ist die Geburt beispielsweise im Krankenhaus Bardenberg oder Würselen erfolgt, ist das Standesamt in Würselen zuständig.
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Unterlagen:
Für die Beurkundung werden benötigt - Bescheinigung über eine Geburt - Erklärung über den Namen des Kindes - Personalausweis oder Reisepässe der Eltern - Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch der Eltern notwendig
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Kosten:
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Sonstiges:
Kosten: individuell
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Verkehr, Ordnungs und Standesamtswesen
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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