Unter den Straßen von Herzogenrath leiten ca. 210 km Kanäle das Abwasser zu den 5 Kläranlagen innerhalb und außerhalb unseres Stadtgebietes. Damit das Abwasser auch dort ankommt, geben wir jedes Jahr mehr als 1.000.000,- Euro für die Unterhaltung und Sanierung dieser Kanäle aus.
Durch die Einführung des § 61 a Landeswassergesetz hat der Gesetzgeber verfügt, dass alle Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Mit dieser Überprüfung und der ggf. nachfolgenden Sanierung schützen Sie Boden und Grundwasser, aber auch Ihr Eigentum. Sie können erkennen, in welchem Zustand sich Ihre Leitungen befinden und was Sie tun können, um diese mit wirtschaftlichen Mitteln möglichst langfristig zu betreiben. Während jedoch für die Fachleute in der Stadtverwaltung die Untersuchung und Sanierung der Abwasserleitungen zum Tagesgeschäft gehört, ist für viele von Ihnen diese Aufgabe neu.
Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen rund um das Thema Dichtheitsprüfung vermitteln.
Grundsätzlich sind alle rund 14.400 Grundstückseigentümer in Herzogenrath dazu verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Um Ihnen eine Planungssicherheit zu geben und gleichzeitig eine arbeitsökonomische und kostengünstige Abarbeitung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten, hat der Stadtrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichende Zeiträume für die erstmalige Überprüfung festzulegen.
Durch eine entsprechende Satzung wurde festgelegt, dass die Grundstückseigentümer in Herzogenrath die Erstprüfung zeitgleich mit der im jeweiligen Gebiet durch die Stadtverwaltung vorgenommenen Überprüfung des öffentlichen Kanalnetzes durchführen müssen.
Das Stadtgebiet wurde hierzu in 15 Bereiche eingeteilt. Seit dem Jahre 2001 erfolgt jährlich jeweils in einem dieser Bereiche die Überprüfung des öffentlichen Kanalnetzes, so dass künftig nun auch die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen hier durchgeführt werden muss.
Begonnen wird hiermit im Jahre 2011, so dass im Ergebnis bis 2025 in allen Teilbereichen eine Dichtheitsprüfung durchgeführt worden ist.
In der unten zum Download angebotenen
„Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a des Landeswassergesetzes“
können Sie die Frist für die Erstprüfung in Ihrer Straße erfahren.
In dem ebenfalls zum Download angebotenen Straßenverzeichnis können Sie sich anhand des Straßennamens unmittelbar nach der für Sie geltenden Frist erkundigen.
Zusätzlich werden aber alle betroffenen Grundstückseigentümer von uns zum Ende des jeweiligen Vorjahres angeschrieben und entsprechend informiert.
Innerhalb eines Monats nach der Prüfung ist die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung der Stadt Herzogenrath vorzulegen.
Eine mögliche Bescheinigung, die alle von der Stadtverwaltung benötigten Informationen enthält, wird Ihnen am Ende des Textes ebenfalls als Download angeboten. Sie können diese Bescheinigung für die Meldung des Ergebnisses an die Stadt Herzogenrath oder als Muster für die Erstellung einer eigenen Bescheinigung nutzen.
Unter der Sammelrufnummer
Tel.: 02406 / 83-6133
stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen des Fachbereichs Bau und Betrieb gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie auch der zum Download angebotenen Broschüre des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW entnehmen.
Eine Liste der für die Dichtheitsprüfung zugelassenen Sachkundigen finden Sie unter
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
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