[zurück]
Erläuterung:
Bei dem vorläufigen Personalausweis handelt es sich um ein drei Monate gültiges Ausweisdokument. Eine Beantragung ist nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Ausweises möglich. Der vorläufige Ausweis wird in der EU ohne Einschränkungen anerkannt. Sollten Sie den Ausweis für andere Länder benötigen, ist eine Anfrage im Bürgerbüro, zur Überprüfung der Anerkennung des vorl. Ausweises in dem jeweiligen Land, sinnvoll. Die Aushändigung des vorl. Ausweises erfolgt sofort.
p>
Unterlagen:
Neben den benötigten Unterlagen für einen endgültigen Ausweis (s. Personalausweis) sind ein weiteres Lichtbild und die u. g. Gebühren notwendig.
p>
Kosten:
14,00
p>
Sonstiges:
p>
Zuständiger Bereich / Fachbereich
|
Amt:
|
Bürgerbüro
|
|
Straße:
|
Rathausplatz 1
|
|
PLZ / Ort:
|
52134 Herzogenrath
|
|
Telefon:
|
02406/83-333
|
|
Telefax:
|
02406/12954
|
|
Sonstiges:
|
|
|
Öffnungszeiten:
|
Mo. 07:30-16:00 Uhr
Di. 07:30-16:00 Uhr
Mi. 07:30-12:30 Uhr
Do. 07:00-18:00 Uhr
Fr. 07:30-12:00 Uhr
Sa. 10:00-12:00 Uhr
|
[zurück]