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Erläuterung:
Gemäß § 1 GewStG sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Der Hebesatz der Stadt Herzogenrath beträgt z.Z. 410v.H.
Er wird angewandt auf den vom zuständigen Finanzamt errechneten Messbetrag.
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Unterlagen:
Am Ende der Seite steht das Formular zur Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zum Download im pdf-Format zur Verfügung.
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Kosten:
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Sonstiges:
Gebühren:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 5,00 EUR
- Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr: 2,90 EUR
- Zweitausfertigung eines Gewerbesteuer- oder -zinsbescheides: 2,90 EUR
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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6.1 Finanzen und Steuern
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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