Trotz finanzieller Einsparungen werden Alters- und Ehejubiläen auch im Jahr 2009 geehrt. Ein Besuch des Bürgermeisters oder einer seiner Stellvertreter erfolgt zur Vollendung des 80. Lebensjahres und ab Vollendung des 90. Lebensjahres jährlich. Bei Vollendung des 85. Lebensjahres erhält die Jubilarin bzw. der Jubilar ein Glückwunschschreiben.
Bei Ehejubiläen erfolgt die Gratulation seitens der Stadt Herzogenrath bei Goldhochzeiten, Diamantenen und Eisternen Hochzeiten. Hierbei wird mit schriftlichen Glückwünschen und Blumen auch ein kleines Geldgeschenk überreicht. Um einen Besuch seitens der Stadt zu ermöglichen, müssen die Jubiläen mindestens einen Monat vor dem standesamtlichen Hochzeitstermin im Bürgermeisterbüro (1. Etage, Zimmer-Nr. 118/Telefon-Nr. 02406/83-140) gemeldet werden. Ein rückwirkendes Melden des Jubiläums ist nicht möglich.
Eine detaillierte Auflistung, bei welchen Anlässen ein Besuch erfolgt, steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.
p>