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Erläuterung:
Innerhalb von einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung muss die Anmeldung beim Bürgerbüro erfolgen.
Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Jedoch kann man sich durch eine geeignete Person (mit Vollmacht und ausgefülltem, unterschriebenem Anmeldeformular) vertreten lassen.
Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.
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Unterlagen:
Für die Anmeldung bringen Sie bitte den (die) Personalausweis(e) und, sofern vorhanden, den (die) Reisepass (Reisepässe) mit.
Eine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz sowie die Vorlage eines Mietvertrages etc. ist nicht merh erforderlich.
Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt.
Die Gebühren für die Anschriftenänderung im Kfz-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung betragen 11,00 Euro.
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Kosten:
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Sonstiges:
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Bürgerbüro
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-333
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 07:30-16:00 Uhr
Di. 07:30-16:00 Uhr
Mi. 07:30-12:30 Uhr
Do. 07:00-18:00 Uhr
Fr. 07:30-12:00 Uhr
Sa. 10:00-12:00 Uhr
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