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Erläuterung:
Wird auf Antrag eines Wohnungssuchenden erteilt, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Fachbereich.
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Unterlagen:
Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aller zum Haushalt gehörenden Personen, die über eigenes Einkommen verfügen; evtl. Schulbescheinigung für Kinder über 16 Jahre, Schwerbehindertenausweis, Nachweise über z.B. Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen
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Kosten:
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Sonstiges:
Der WBS ist gebührenpflichtig und 1 Jahr gültig; er berechtigt den Antragsteller, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Verkehr, Ordnungs und Standesamtswesen
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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