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Erläuterung:
Ein ausländischer Mitbürger kann einen vereinfachten Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn er:
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
- eine Aufenthaltserlaubnis oder eine -berechtigung besitzt
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt
- den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist
- der deutschen Sprache mächtig ist
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Unterlagen:
Die benötigten Unterlagen können sie im Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath erfragen.
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Kosten:
255,00
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Sonstiges:
Die Kosten betragen für miteinzubürgernde Kinder unter 16 Jahren jeweils 51 €.
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Bürgerbüro
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-333
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 07:30-16:00 Uhr
Di. 07:30-16:00 Uhr
Mi. 07:30-12:30 Uhr
Do. 07:00-18:00 Uhr
Fr. 07:30-12:00 Uhr
Sa. 10:00-12:00 Uhr
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