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2.2 Schule

Der Bereichsleiter Herr Josef Poqué trägt die Verantwortung für die sach- und fristgerechte Erledigung der anfallenden Aufgaben des Bereiches. Gleichzeitig nimmt er die Geschäftsführung für das Städtepartnerschaftskomitee e. V. wahr.

Allgemeine Schulverwaltung / Städtepartnerschaft

In der Abteilung sind die MitarbeiterInnen Frau Petra Heimann, Herr Thomas Hendriks, Frau Petra Keilhauer, Frau Trudi Instenberg und Frau Edith Cohnen eingesetzt.

Frau Heimann und Herr Hendriks sind für die 14 Schulen der Stadt Herzogenrath zuständig, d. h. sie führen die nach dem Schulgesetz NRW an den Schulträger gestellten Aufgaben aus und stehen für die allgemein vielfältigen Probleme im Schulsektor zur Verfügung. Hierzu zählt auch die Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

Frau Heimann

  • Betreuungsangebote der städtischen Grundschulen, z. B. „Schule von 8 bis 1“ und „13 plus“.
  • Überwachung der Schulpflicht.
  • Abwicklung des Beschulungsverfahrens beim Besuch in einer nichtzuständigen Grundschule.
  • Abwicklung des Anmeldeverfahrens zu den Grund- und weiterführenden Schulen der Stadt Herzogenrath.
  • Mitarbeit an der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, der für den politischen Raum die Grundlage für die Entscheidungen in der Herzogenrather Schullandschaft bildet.
  • Bearbeitung von Förderprogrammen und des Zuschusswesens für die städtischen Schulen.
  • Vorschulische Sprachförderkurse im Halbjahr vor der Einschulung.
  • Jährliche Schulstatistik.

Herr Hendriks

  • Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Schulen bzw. für den Bereich 2.2.
  • Umsetzung des städtischen Medienentwicklungsplanes in enger Zusammenarbeit mit der städtischen EDV-Abteilung und den Schulen. Dieser ist maßgebend für die Ausstattung der Schulen mit neuen IT-Medien.
  • Zuständig für das Finanzcontrolling im Bereich.
  • Budgetverantwortlicher des Bereiches.
  • Abwicklung der Aufgaben im Schulbereich, die im Hinblick auf die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ (NKF) zunehmend anfallen.

Frau Keilhauer

  • Antragsverfahren für das Schüler-Ticket / Schülerfahrkosten im ÖPNV.
  • Antragsverfahren für den Schulbus Niederbardenberg.
  • Öffentlich-rechtliche Mahnverfahren in Verbindung mit der Zahlung der Eigenanteile zum Schüler-Ticket.
  • Ermittlung, Berechnung und Bearbeitung der Schülerfahrkosten für alle Schulen zur Haushaltsanmeldung, bei Tariferhöhungen oder Schwankungen der Schülerzahlen.
  • Koordination von Sonderfahrten im Rahmen des Schulbusses Niederbardenberg.
  • Ansprechpartnerin für Probleme bei der Schülerbeförderung im ÖPNV.
  • Berechnung und Zuweisung des Budgets für alle städtischen Schulen im Rahmen der Schulbudgetierung.
  • Überprüfung der Quartalsabrechnungen sowie des Jahresabschlusses beim Schulbudget.

Frau Instenberg

  • Schülerspezialverkehr
    - u. a. Beförderung von geistig- und/oder körperlich behinderten Schülern
    - Organisation der Schülerbeförderung bei Schulveranstaltungen
  • Schulwegsicherung
    - Einsatz der Erwachsenenlotsen und Beschaffung der entsprechenden Ausrüstungsgegenstände und Planung von deren Vertretungsregelung
    - Mitwirkung an den Schulwegsicherungsplänen
  • Betrieb der Jugendverkehrsschule, insbesondere die Belegung durch die Grundschulen für die unterrichtbegleitende Verkehrerziehung sowie Ausstattung und Instandsetzung der Jugendverkehrsschule.
  • Auftragsvergabe zur Lieferung der Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit und deren Abrechnung des hierfür zugewiesenen Schulbudgets mit den jeweiligen Schulen.
  • Allgemeine Rechnungskontrolle im Rahmen der Schulbudgetierung und Kontrolle der Auftragsvergabe durch die Schulen.
  • Festsetzung der Arbeitszeiten für die Schulsekretärinnen und Berücksichtigung und Bearbeitung der hiermit verbundenen Belange.

 

 
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