Allgemeines Wohngeld kann als Mietzuschuss für Mieter/-innen oder als Lastenzuschuss für Hauseigentümer/-innen gewährt werden. Antragsvordrucke sind bei den Kolleginnen der Wohn-geldstelle erhältlich, die die Bearbeitung aufgeteilt nach Buchstaben übernehmen.
Wer einen allgemeinen oder einen gezielten Wohnberechtigungsschein haben möchte, kann sich an die Kolleginnen wenden.