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Integrationsrat

Im Juni 2009 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zur zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Gemeindeordnung geändert. Auf der Grundlage des neugefassten § 27 Integration sind jetzt sind Integrationsräte die Regelgremien für die politische Vertretung von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen. 


Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer jeweiligen Kommune mitzugestalten.

 

Was ist ein Integrationsrat?

Für die Einrichtung eines Integrationsrates gelten folgende Regeln:

    1. In Kommunen mit mehr als 5.000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft muss ein Integratiosrat eingerichtet werden.
    2. In Kommunen, in denen zwischen 2.000 und 5.000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leben, muss ein Integrationsrat eingerichtet werden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies durch ihre Unterschrift beantragen.
      Die Einrichtung des Integrationsrates ist natürlich auch ohne 200 Unterschriften auf freiwilliger Basis möglich.
    3. In Kommunen, in denen weniger als 2.000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leben, kann ein Integrationsrat auf freiwilliger Basis eingerichtet werden.

Der Integrationsrat ist ein unabhängiges Gremium, dass nach demokratischen Grundsätzen zu zwei Dritteln von den in Herzogenrath lebenden Migrantinnen und Migranten in freier und geheimer Wahl gewählt wird. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre und orientiert sich an der Wahlzeit des Rates der Stadt Herzogenrath.

 

Wahlberechtigt sind:

  • Ausländer,
  • Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Diese müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
     
    Auch EU-Bürger, Spätaussiedler und Eingebürgerte können also ihre Stimme für den Integrationsrat abgeben.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

    • 16 Jahre alt sein,
    • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und 
    • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.


Nicht wählen dürfen Angehörige ausländischer Streitkräfte, das Personal von Botschaften und Konsulaten sowie Asylbewerber.
 
Der Integrationsrat der Stadt Herzogenrath besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 10 unmittelbar durch die Migrantinnen und Migranten gewählt werden. Darüber hinaus entsendet der Stadtrat 5 stimmberechtigte Ratsmitglieder in den Integrationsrat.

Die letzte Wahl zum Integrationsrat erfolgte am 7. Februar 2010. Das Wahlergebnis können Sie unter der Rubrik „Wahlen“ erfahren.

Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter.

 

Was macht der Integrationsrat?

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Herzogenrather Migrantinnen und Migranten gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er arbeitet nach parlamentarischen Regeln und versuch auf diesem Wege Verbesserungen zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Wohnungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingssituation zu erreichen.

Auf der Grundlage der städtischen Hauptsatzung kann sich der Integrationsrat mit  allen Angelegenheiten der Stadt Herzogenrath befassen. Er gibt insbesondere Anregungen und Stellungnahmen an den Rat, die Ratsausschüsse, den Bürgermeister, den sonstigen politischen Gremien und an die Verwaltung.

Der/die Vorsitzende/r des Integrationsrats hat zur Vertretung der Interessen des Integrationsrates ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse; auf sein Verlangen ist ihm/ihr hierbei ein Rederecht einzuräumen.

Der Integrationsrat tritt in der Regeln viermal zu Sitzungen zusammen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.


Aufgaben und Ziele

Der Integrationsrat…

  • vertritt die Interessen der in Herzogenrath Lebende Migranten und Migrantinnen gegenüber  Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
  • setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen, Migrantinnen und Migranten ein. Toleranz und Akzeptanz auf allen Ebenen des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sollen gefördert werden
  • arbeitet in den Ausschüssen der Stadt Herzogenrath
  • berät die Migranten und Migrantinnen in der Stadtverwaltung
  • berät die Migranten und Migrantinnen in der Moschee durch den Vorsitzenden
  • setz sich für Chancengleichheit in Kindergarten, Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit ein.
  • fördert den interreligiösen  Dialog.
  • unterstützt ausländische Vereine
  • hilft älteren Migranten und Migrantinnen.
  • ist beteiligt an der Preisvergabe „Ausländerfreundlichster Nachbar“.
  • fördert das friedliche Zusammenleben durch Zusammenarbeit mit Kirchen- und  Moscheegemeinden
  • setzt sich ein für eine bessere politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und ein kommunales Wahlrecht für alle
  • setzt sich ein für die interkulturelle Ausrichtung von Verwaltungen, sozialen Diensten und Schulen

Für die Wahlzeit 2009/2014 können Sie die Zusammensetzung des Integrationsrates im Ratsinformationssystem einsehen.

 
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